Verhütungsmittelfonds
Für folgende Verhütungsmittel ist eine Kostenübernahme möglich:
- Hormonspirale
- Kupferspirale / Kupferkette
- Diaphragma
- Dreimonatsspritze
- Hormonimplantat
- Pille
- Vaginalring
- Verhütungspflaster
Voraussetzungen für eine Unterstützung durch den Fonds
- Die Klientin lebt im Rheingau-Taunus-Kreis.
- In der Beratung wird eine aktuell gültige Bescheinigung zum Leistungsbezug von SGB II, SGB XII oder AsylblG vorgelegt.
- Eine Frauenärztin / ein Frauenarzt hat eine Verordnung über das Verhütungsmittel und die zu erbringende Leistung ausgestellt.
Nach der Antragstellung in der Beratung erhält die Klientin direkt eine ausgefüllte Kostenübernahmebescheinigung, mit der sie in der Apotheke bzw. bei ihrer Frauenärztin / ihrem Frauenarzt das verordnete Verhütungsmittel erhält.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Apotheke / der Arztpraxis und dem Rheingau-Taunus-Kreis.
Der Verhütungsmittelfonds ist eine freiwillige Leistung des Rheingau-Taunus-Kreises, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Helga Kopischke
Schwangerenberatung / Schwangerschaftskonfliktberatung
Schulgasse 7
65510 Idstein
Cornelia Brauner
Verwaltung
Gartenfeldstraße 15
65307 Bad Schwalbach
Kurz und knapp: Verhütungsmittelfonds
- Der Verhütungsmittelfonds ist eine freiwillige Leistung des Rheingau-Taunus-Kreises ohne Rechtsanspruch.
- Wohnort der Klientin ist im Rheingau-Taunus-Kreis.
- Nachweis aktueller Leistungsbezug von SGB II, SGB XII oder AsylblG
- Verordnung einer Frauenärztin / eines Frauenarztes über Verhütungsmittel und die zu erbringende Leistung