Verhütungsmittelfonds
Bitte beachten Sie: Auf Grund der Haushaltssituation im Rheingau-Taunus-Kreis dürfen zur Zeit (Stand Januar 2025) leider keine freiwilligen Leistungen, zu denen auch der Verhütungsmittelfonds zählt, ausgezahlt werden.
Helga Kopischke
Schwangerenberatung / Schwangerenkonfliktberatung
Schulgasse 7
65510 Idstein
Cornelia Brauner
Verwaltung
Gartenfeldstraße 15
65307 Bad Schwalbach
Kurz und knapp: Verhütungsmittelfonds
- Der Verhütungsmittelfonds ist eine freiwillige Leistung des Rheingau-Taunus-Kreises ohne Rechtsanspruch.
- Wohnort der Klientin ist im Rheingau-Taunus-Kreis.
- Nachweis aktueller Leistungsbezug von SGB II, SGB XII oder AsylblG
- Verordnung einer Frauenärztin / eines Frauenarztes über Verhütungsmittel und die zu erbringende Leistung